Aktualisierung der Provenienzstrategie
Präsidium und Direktion der Zürcher Kunstgesellschaft begrüssen, dass auf nationaler Ebene auf den 1. Januar 2024 eine unabhängige Expertenkommission für historisch belastetes Kulturerbe geschaffen wurde.
Aufgrund dieser Entscheidung auf Bundesebene verzichtet das Kunsthaus wie angekündigt auf die Einsetzung einer eigenen internationalen Expertenkommission.
Dezember 2023
Glossar
Provenienzforschung
Ziel der Provenienzforschung ist die Aufarbeitung der Besitzverhältnisse von Kunstwerken seit dem Zeitpunkt ihrer Entstehung. Im Fokus stehen Werke, welche während der Zeit des Nationalsozialismus und der Verfolgung und Ermordung von Jüdinnen und Juden sowie anderen Minderheiten einen Besitzerwechsel erfuhren.
NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter (= NS-Raubkunst)
Als NS-Raubkunst gelten Kulturgüter, die die Nationalsozialisten zwischen 1933 und 1945 ihren vorwiegend jüdischen Eigentümerinnen und Eigentümern entzogen haben. Dies geschah durch Beschlagnahmungen, Zwangsverkäufe und andere unter Druck vollzogene Massnahmen. Darunter können auch die bisher in der Schweiz als «Fluchtgut» bezeichneten Verkäufe ausserhalb des NS-Machtbereichs fallen.
Washingtoner Erklärung (1998) und Erklärung von Terezín (2009)
Die Washingtoner Erklärung bildet die Grundlage für die Erforschung und den Umgang mit NS-Raubgut. Sie wurde als rechtlich nicht-bindende Erklärung von 44 Staaten, darunter auch die Schweiz, verabschiedet. Ihr Ziel ist es zunächst, NS-Raubkunst zu identifizieren. Bei strittigen Eigentumsfragen sollen alternative Lösungsmechanismen wie Kommissionen eingerichtet und «faire und gerechte Lösungen» zwischen den Nachkommen der ehemaligen Eigentümerinnen und den heutigen Besitzerinnen gefunden werden.
Die Erklärung von Terezín erweiterte die Definition von Raubkunst in der Washingtoner Erklärung. Mit dieser Erklärung sollen auch Kulturgüter, die aufgrund der NS-Verfolgung unter Druck verkauft wurden, einer Regelung unterstehen.
Faire und gerechte Lösungen
Die «fairen und gerechten Lösungen» umfassen ein Spektrum an unterschiedlichen Massnahmen. Möglich sind etwa eine öffentliche Würdigung der Entzugsumstände eines Werks in einer Ausstellung oder eine Erwähnung der Provenienzgeschichte beim gezeigten Werk im Museum. Auch die Zahlung von Entschädigungen ist eine Lösung. Weiter kann der Verkauf des Werks an Dritte mit Aufteilung des Erlöses oder nachfolgender Leihgabe an die heutigen Besitzerinnen und Besitzer vereinbart werden. Die bekannteste Massnahme ist die Rückgabe (Restitution).
Forschungsprojekte
Die Sammlungszugänge 1946–1960 (2023–2024)
Die Zugänge der Sammlung Gemälde und Skulpturen 1946–1960 (2023–2024)
Das vom Bundesamt für Kultur geförderte Projekt «Die Zugänge der Sammlung Gemälde und Skulpturen 1946–1960 (2023–2024)» wird die Handwechsel während der NS-Zeit zwischen 1933 und 1945 der Erwerbungen der Nachkriegsjahre zwischen 1946 und 1960 der Sammlung Gemälde und Skulpturen des Kunsthaus Zürich systematisch untersuchen. Das Projekt umfasst in einem ersten Schritt die Prüfung der vorhandenen Provenienzangaben von 248 Werken. In einem zweiten Schritt werden rund 80 Werke am Original untersucht und dokumentiert sowie die Provenienzen dieser Werke überprüft, ergänzt und erforscht.
Die Ergebnisse werden sukzessive in der Sammlung Online publiziert.
Die Schenkungen Ruzicka/Bär/Haefner (2021–2023)
Die Provenienzen der Schenkungen Leopold Ruzicka (1949), Nelly Bär (1968) & Walter Haefner (1973–1995) (2021–2023)
Das vom Bundesamt für Kultur geförderte Projekt «Die Provenienzen der Schenkungen Leopold Ruzicka (1949), Nelly Bär (1968) & Walter Haefner (1973–1995)» untersucht von den drei zentralen Schenkungen der Nachkriegszeit die Handwechsel während der NS-Zeit zwischen 1933 und 1945. Dabei werden die 74 vor 1945 entstandenen Gemälde, Skulpturen und Zeichnungen der drei Schenkungen am Original untersucht und dokumentiert, der kunstwissenschaftliche Korpus aufgearbeitet und die Provenienzen der Werke überprüft, erforscht und ergänzt. Das Projekt umfasst die heute 47 Werke zählende Altmeistersammlung von Leopold Ruzicka sowie die beiden hochkarätigen Schenkungen zur französischen Moderne von Nelly Bär und Walter Haefner, die 28 resp. 14 Werke umfassen. Damit werden die umfangreichen und zentralen Zugänge von privaten Leihgeberinnen und Leihgebern sowie Donatorinnen und Donatoren erstmals beispielhaft systematisch erforscht, dokumentiert und publiziert.
Die Ergebnisse werden sukzessive in der Sammlung Online publiziert.
Briefkopienbücher ZKG / KHZ 1933–1945 (2021–2022)
Briefkopienbücher ZKG / KHZ 1933–1945 (2021–2022)
Wilhelm Wartmann (1882-1970), der erste Direktor des Kunsthauses Zürich, war von 1909 bis 1949 im Amt. Die umfangreichen Verwaltungsakten aus seiner Amtszeit sind bis heute ziemlich vollständig überliefert. Die Briefkopienbücher (Letterpress copybooks), in denen alle ausgehenden Schreiben des Kunsthauses enthalten sind, bieten mit ihren alphabetischen Empfängerregistern einen vorzüglichen Zugang zum gesamten Archiv und machen alle Vorgänge relativ leicht auffindbar. In den hier erstmals veröffentlichten 63 Bänden aus der Zeit von 1933 bis 1945 sind detaillierte Angaben zu Ausstellungen, Ankäufen, Leihvorgängen, Deposita, Verkäufen, Im- und Exportvorgängen und vieles mehr dokumentiert. Diese Informationen sind sonst nirgends zugänglich.
Die Briefkopienbücher sind in zwei Reihen unterteilt: «Ausstellung» und «Allgemeine Korrespondenz». Innerhalb der beiden Reihen sind die Briefe chronologisch abgelegt, so dass man einen Zeitraum einfach durchblättern kann. Da die Empfängerregister transkribiert wurden, ist die Suche nach Personen- und Körperschaftsnamen möglich. Die historischen Registereintragungen sind jedoch nicht immer vollständig.
Die Bände werden beginnend mit «Ausstellung» im Rahmen eines vom Bundesamt für Kultur geförderten Projekts nach und nach veröffentlicht.
Grafische Sammlung Zugänge 1933–1950 (2017–2019)
Grafische Sammlung Zugänge 1933–1950 (2017–2019)
Das vom Bundesamt für Kultur geförderte Projekt diente der Erforschung und Veröffentlichung der Provenienzen aller Neuzugänge der Grafischen Sammlung im Zeitraum von 1933 bis 1950. In dieser Zeit gelangten rund 10‘000 Werke auf Papier entweder als Schenkung oder als Erwerbung in die Grafische Sammlung. Rund 3'900 Blätter lagen im Fokus des Forschungsprojektes.
Bei keinem der Werke konnten eindeutige Hinweise auf einen konfiskatorischen Handwechsel und somit auf NS-Raubkunst gefunden werden. Rund zwei Drittel können somit als unbedenklich und lückenlos oder als lückenhaft ohne Hinweise auf bedenkliche Handwechsel eingestuft werden. Bei den restlichen Fällen konnte mindestens der Vorbesitzer identifiziert werden. Es besteht jedoch weiterer Forschungsbedarf.
Die Ergebnisse werden sukzessive in der Sammlung Online publiziert und sind ab sofort online in unserer Werkliste einsehbar.
Sammlung Online für Provenienzen (2017–2018)
Online-Publikation der Provenienzen der Sammlung Gemälde und Skulpturen (2017–2018)
Die Provenienzen der Sammlung Gemälde und Skulpturen wurden im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Gesamtkatalogs der Gemälde und Skulpturen in den Jahren 2002 bis 2007 aktualisiert, vor allem auch jener Werke, die als Geschenke seit den 1950er Jahren ans Haus kamen. Die dokumentierten Provenienzen der Werke sind im Gesamtkatalog sowie in der Online-Werkliste publiziert und für jedermann einsehbar – sie werden sukzessive auch in der Sammlung Online aufgeschaltet, die dank der Unterstützung vom Bundesamt für Kultur entwickelt werden konnte
Alle Forschungsprojekte unterstützt von:
Einigung im Sinne einer «fairen und gerechten Lösung» mit den Erben des jüdischen Industriellen und Kunstsammlers Carl Sachs
Das Gemälde «L’Homme à l’ombrelle» von Claude Monet stammt aus der Sammlung des jüdischen Unternehmers Carl Sachs (1858-1943) und kam 1934 zusammen mit weiteren Werken seiner Sammlung als Leihgabe ans Kunsthaus Zürich. Carl Sachs und seine Ehefrau Margarete waren wichtige Förderer des kulturellen Lebens ihrer Heimatstadt Breslau. Sie gehörten aufgrund ihrer jüdischen Abstammung zur Gruppe der Kollektivverfolgten des NS-Regimes. Die gegen jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger per Gesetz erhobenen Repressalien der Nationalsozialisten führten dazu, dass sie 1939 aus Deutschland in die Schweiz flüchteten. Bei ihrer Einreise waren sie mittellos und mussten ihre im Kunsthaus befindlichen Werke beliehen. Sachs verkaufte nur wenige Wochen nach seiner Flucht, im April 1939, das Gemälde ans Kunsthaus Zürich.
Die Zürcher Kunstgesellschaft beurteilt dieses Gemälde nach umfangreichen Forschungen als «NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut». Daher fand sie am 5. Juni 2024 mit den Erben des jüdischen Industriellen und Kunstsammlers Carl Sachs eine «faire und gerechte Lösung». Das Werk wird im Rahmen einer gütlichen Einigung verkauft.
Provenienzbericht zu Claude Monet, L’Homme à l’ombrelle, 1865/1867
Einigung im Sinne einer «fairen und gerechten Lösung» mit den Erben von Alfred Sommerguth & Jean und Ida Baer
Anlässlich einer 2007 erfolgten, grösseren Schenkung von Gemälden Albert Kellers aus dem Nachlass des Zürcher Kunstsammlers Oskar A. Müller, veranstaltete das Kunsthaus 2009 eine Ausstellung über den Maler. Aufgrund des dabei erarbeiteten Katalogs konnten externe Sachverständige feststellen, dass es sich bei einem der Gemälde der Schenkung, dem Werk «Madame la Suire» um Raubkunst handeln könnte. Einst im Besitz des jüdischen Kunstsammlers Alfred Sommerguth, war das Werk, wie sich herausstellte, wenige Monate vor dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs von den nationalsozialistischen Behörden in Berlin zwangsversteigert worden. Das Kunsthaus prüfte den Sachverhalt und bot den Nachkommen der ursprünglichen Besitzer nach Bestätigung des Verdachts an, das Werk zurückzugeben oder es ihnen abzukaufen. Die Nachkommen von Alfred Sommerguth beschlossen jedoch grosszügiger Weise, das Ölgemälde dem Zürcher Kunsthaus als Schenkung zu überlassen und verlangten lediglich, dass das Werk, wenn es ausgestellt wird, mit einem entsprechenden Vermerk versehen wird.
Ebenfalls betroffen war Alfred von Kellers Werk «Akt am Strand / Abend», das um 1940 von den Nationalsozialisten aus der Sammlung Jean und Ida Baer geraubt wurde. Es konnte 2012 aufgrund einer Übereinkunft mit den Erben und mit Hilfe der Schenkung von Hannelore Müller erworben werden.
Provenienzkategorien
Das Kunsthaus Zürich stuft die Provenienzen seiner Werke basierend auf den vom Kunstmuseum Bern entwickelten Provenienzkategorien ein (Berner Ampel, 2021). Die Kategorien «Gelb-Grün» und «Gelb-Rot» sind dynamisch und lassen eine qualitative Bewertung für Werke mit lückenhafter Provenienz zu. Erstere steht für «keine Hinweise auf NS-Raubkunst» und letztere für «Hinweise auf NS-Raubkunst». Diese Unterscheidung erlaubt den dynamischen Erkenntnislagen der Forschung gerecht zu werden und diese adäquat abzubilden. Zudem kann eine Kategorisierung als «Gelb-Rot» auch Grundlage zu einer fairen und gerechten Lösung gemäss Washingtoner Grundsätze (1998) sein.
Nebst dem öffentlichen Publizieren auf der Sammlung Online, findet die Kategorisierung auch in den Sammlungsräumen Eingang. Dort werden Werke, deren Provenienz erforscht wird, gekennzeichnet.